Fischereiverein Herzogenaurach e.V.
 

Gewässerordnung

Liebe Mitglieder,

in unserem Verein gibt es ein paar Regeln zu beachten, anbei auszugsweise eine Auflistung.

  1. An allen Vereinsgewässern ist das Fischen mit max. zwei Handangeln erlaubt. 
  2. Beim Spinnfischen ist nur eine Handangel erlaubt.
  3. Jugendliche ohne Fischerprüfung dürfen generell nur mit einer Handangel und nur in Begleitung eines Anglers mit gültigem Fischereischein angeln. 
  4. Fischereischein, Erlaubnisschein und Fangbuch sind stets im Original mitzuführen. 
  5. An jeder Angel darf nur eine Anbissstelle sein; d.h. Vorfächer mit mehr als einem Haken sind nicht erlaubt. 
  6. Beim Angeln sind Fischereischein, Erlaubnisschein, Unterfangkescher, Hakenlöser, Bandmaß und Rachensperre, Fischbetäuber sowie Setzkescher mitzuführen. Fische dürfen nur mittels Unterfangkescher gelandet werden. Empfohlen wird eine Abhakmatte.
  7. Fahrzeuge dürfen nur auf Wegen, Straßen oder den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Das Befahren von Ufer- und Grünstreifen ist erlaubt, jedoch mit der Einschränkung Angelkollegen nicht unbotmäßig zu stören. 
  8. Jeder Fischer hat seinen Angelplatz in absolut sauberen Zustand zu verlassen, auch wenn er dazu eventuell bereits vorhandenen Müll mitnehmen muss. 
  9. Die feuerrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten; extremes Ausholzen ist verboten. 
  10. Der lebende Köderfisch ist gesetzlich verboten.
  11. Das Hältern zwecks des Austausches ist nicht gestattet.
  12. Jeder hat seinen Fang im eigenen Setzkescher zu hältern, ein gemeinsames hältern ist nicht gestattet.
  13. Jeder Angelfischer hat sich selbst um die Einholung der rechtlichen Bedingungen sowie staatlicher und Vereinsinterner Regelungen zu kümmern.
  14. Bei Verstoß gegen die Gewässerordnung sowie gesetzliche Vorschriften können die Fischereiaufseher (staatlich und Vereinsintern) die Erlaubnisscheine vorläufig einbehalten und der Vorstandschaft zur weiteren Entscheidung übergeben. Zuwiderhandlungen, mutwillige Störungen und Beschädigungen können mit Kartenentzug und evtl. Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.